Die Mitglieder des Vereins „Gemeinsam für Hitzacker“ waren sich schnell einig: Die Satzung soll so geändert werden, dass sie zum einen die neuen Aktivitäten des Vereins abdeckt und zum anderen der Verein als gemeinnützig anerkannt wird. Nach kurzer Debatte verabschiedete die Mitgliederversammlung die vom Vorstand vorgeschlagenen Änderungen einstimmig.
Geändert wurde § 2 zum „Zweck“ des Vereins und § 6 zur „Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens“.
Da die Veränderungen mit dem Finanzamt abgeklärt wurden, gehen wir davon aus, dass die Anerkennung der Gemeinnützigkeit vermutlich reibungslos über die Bühne geht. Wir informieren Sie, sobald die Bestätigung vorliegt.
Die neue SATZUNG (Die Änderungen sind rot markiert.)